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Allgemeine Geschäftsbedingungen der UNITED COLO GmbH
Allgemeines / Vertragsabschluss
Für alle Leistungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen
und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung. Mit dem Aufrufen der Onlineangebote erkennen die Nutzer diese
AGB bzw. Nutzungsbedingungen an. Ohne eine solche Anerkennung der AGB bzw.
Nutzungsbedingungen ist eine Nutzung der bereitgestellten Onlineangebote
und der angebotenen Dienste nicht erlaubt. Sie gelten auch für zukünftige
Geschäfte, insbesondere für Leistungserweiterungen des Vermieters im Rahmen
bereits bestehender Verträge, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug
genommen wird. Etwaige entgegenstehende AGB eines Kunden werden hiermit
ausdrücklich nicht anerkannt. Dies gilt selbst dann, wenn die Leistung durch
den Vermieter rechtwirksam gegenüber dem jeweiligen Kunden zunächst vielleicht
sogar vorbehaltlos erbracht worden ist. Die aktuellen AGB gelten immer,
auch für alle zukünftigen Verträge. Sollten die AGB von des Vermieters geändert
werden, so werden die neuen Regelungen 14 Tage nach deren Veröffentlichung
auf den Onlineangeboten des Vermieters rechtswirksam in alle darauf folgenden
Rechtsgeschäfte einbezogen es sei denn, der Kunde erklärt schriftlich innerhalb
dieser Frist seinen begründeten Widerspruch gegenüber des Vermieters. Unsere
Angebote und Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Dienstleistungen
sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine schriftliche Zusicherung
erfolgt. UNITED COLO GmbH steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge
des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme,
Verfahren oder Standards zu verwenden als zunächst angeboten, insofern als
dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen. Übertragungen von Rechten
und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung
des Vermieters. Mit der Einrichtung eines Accounts erklärt Nutzer das /
die entsprechende(n) Spiel(e), wie im Vertrag aufgeführt, zu kennen und
dass ihm das erforderliche Mindestalter zum Spielen der verschiedenen Spiele
bekannt ist. Ein Verstoß gegen die hier formulierten Bedingungen durch den
Nutzer kann zu seinem sofortigen Ausschluss von der Nutzung dieses Dienstes
führen. Ein solcher Ausschluss kann permanent sein.
Verzicht auf Schadensersatzansprüche
Mit dem Aufrufen der Onlineangebote des Vermieters bzw. dem "Download" und
der Benutzung der Daten aus dem Angebot des Vermieters verzichten die Nutzer
auf jedwede Ansprüche gegen den Vermieter, die sich aus diesem Vorgang ergeben
können. Insbesondere verzichten die Nutzer auf Ansprüche wegen etwaiger
Fehlfunktionen an ihrem Rechner (z. B. Viren, Bugs, Auslassungen, Löschungen,
Defekte, Verzögerungen im Betrieb oder bei Übertragungen, Diebstahl, Zerstörung,
unberechtigter Zugriff oder Veränderung von Dateien) sowie Verletzung oder
Beschädigung ihrer sonstigen Hard- oder Software im Zusammenhang mit der
Nutzung der Onlineangebote und der dort angebotenen Dienste. Dasselbe gilt
für technische Probleme und Fehlfunktionen bei Computer-Online-Systemen,
Servern, Providern und Computer-Zubehör in Verbindung oder als Ergebnis
des Nutzungsvorgangs.
Keine Gewährleistung/Haftung für Drittinhalte
Der Vermieter übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für textliche
und/oder bildliche und/oder sonstige Inhalte, die über Dritte (z. B. Hyperlink,
Email, Chat-Rooms, Sub-Domains, Forumsbeiträge) über die Onlineangebote
des Vermieters zugänglich sind.
Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Soweit entgegen den Bestimmungen unter voranstehend Ziff. 2 und 3 eine Haftung
des Vermieters gesetzlich vorgeschrieben sein sollte, haftet der Vermieter
nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Verluste, Beschädigungen
etc. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das gilt
auch für eigenes Verschulden bzw. Organverschulden und Verschulden von Erfüllungsgehilfen.
Eine Haftung für Fälle höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung
des Vermieters gemäß den voranstehenden Bestimmungen ausgeschlossen ist,
gilt es auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern,
Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Der Vermieter
haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit soweit die Verletzung nicht die
Kardinalpflichten und die wesentlichen Pflichten betrifft. Unter diesen
Kardinalpflichten werden die Hauptleistungspflichten des Providers gefasst,
die eine ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages sicherstellen. der Vermieter
bernimmt auch keinerlei Haftung für schadensverursachende Ereignisse, die
im Bereich des jeweiligen Leitungsproviders, regelmäßig der Deutschen Telekom
AG, auftreten. Unter den wesentlichen Pflichten werden auch die Nebenpflichten
verstanden, die wiederum als Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung
angesehen werden müssen. Der Vermieter schließt eine Gewähr für eine ständige
Verfügbarkeit und Ansprüche auf Entschädigung aus, solange sie die Systemausfälle
auch mit größtmöglicher Sorgfalt nicht hätte vermeiden können. Des Weiteren
schließt der Vermieter eine Inanspruchnahme für die Fälle aus, in denen
Störungen aufgetreten sind, die von des Vermieters nicht zu vertreten sind
und/oder außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen. Weitere Schadensersatzansprüche
aufgrund von Verzug oder zu vertretender (Teil-) Unmöglichkeit werden auf
typische Schäden begrenzt. Des Weiteren wird eine Haftung ausgeschlossen,
wenn Leistungsverzögerungen und/oder Leistungsausfälle aufgrund höherer
Gewalt und/oder nicht voraussehbarer, nur vorübergehender und nicht von
des Vermieters zu vertretender Beeinträchtigungen, herbeigeführt wurden.
Unter solchen Beeinträchtigungen sind insbesondere auch behördliche Anordnungen,
Streiks, Aussperrungen und rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen
zu verstehen. Des Weiteren zählt hierzu auch der vollständige oder teilweise
Ausfall der zur eigenen Leistungserbringung erforderlichen Kommunikations-
und Netzwerkstrukturen und Gateways anderer Anbieter und Betreiber. Eine
Rückvergütung von ggf. vorausgezahlten Entgeltzahlungen bei Ausfällen wegen
einer außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegenden Störung
wird nur dann gezahlt, wenn der Zeitraum des Ausfalls sich über mehr als
zwei vollständige Werktage erstreckt. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss
sind zum einen die Haftung wegen des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften,
der Haftung von Folge- oder Mangelfolgeschäden und zudem die Haftung aus
dem Produkthaftpflichtgesetz (§ 14 ProdHaftG). Für Störungen und Ausfälle
im Internet an sich können wir keine Haftung übernehmen, da wir darauf keinen
Einfluss haben. Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind jeweils maximal
auf den Auftragswert beschränkt. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass
für aufgrund von Ausfällen verloren gegangene Daten auf unseren Servern
keine Haftung übernommen wird. der Vermieter kann für eventuelle Schadensfälle,
die durch Verlust des Passwortes an Unbefugte o.ä. entstehen, nicht haftbar
bzw. verantwortlich gemacht werden. der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung
für den Verlust der im EDV-System von des Vermieters gespeicherten Daten.
Eine Verpflichtung des Vermieters, von diesen Datensicherungskopien zu erstellen,
besteht nicht. der Vermieter übernimmt auch keine Haftung für die Verbreitung
von vertraulichen Daten, die im EDV-System des Vermieters gespeichert sind.
Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Verstöße gegen das Mindestalter
Gesetz der Spiele und/oder für die Benutzung von indizierten Spielen jeglicher
Art. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Verträge, die zwischen
dem Nutzer und den Partnern oder Sponsoren abgeschlossen werden. Der Vermieter
berprüft die Inhalte des Kunden nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter
berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Im Internet ist es insoweit
blich, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen
jedes Dritten gesperrt werden. Der Kunde erklärt sich daher einverstanden,
den Zugriff auf seine Inhalte in dem Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter
glaubhaft erhoben werden. Urheber-/ marken und wettbewerbsrechtlicher Schutz
Die im Angebot des Vermieters erscheinenden bildlichen, textlichen, audiovisuellen
und sonstigen Inhalte genießen urheberrechtlichen bzw. wettbewerbsrechtlichen
bzw. markenrechtlichen Schutz. Den Nutzern des Vermieters und der angebotenen
Dienste ist es demgemäss untersagt, diese Inhalte ohne vorhergehende schriftliche
Zustimmung des Vermieters, außer zum persönlichen Gebrauch, in bearbeiteter
oder unbearbeiteter Form zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, öffentlich
vorzuführen, in Datenbanken oder Speicher ähnlicher Art einzubringen, einzuspeisen,
vorzuhalten und an die Öffentlichkeit zu übermitteln ("communication to
the public") oder zu sonstigen Zwecken zu nutzen.
Verbot gesetzeswidriger Beiträge
Den Nutzern der von des Vermieters angebotenen Dienste ist es untersagt,
gegen bestehende Gesetze zu verstoßende, textliche und/oder bildliche oder
sonstige Inhalte in das Programm des Vermieters einzubringen. Hiervon betroffen
sind insbesondere gegen Strafvorschriften verstoßende oder sonst beleidigende,
bedrohende, volksverhetzende, zu Straftaten aufrufende, rassistische, obszöne,
pornographische oder ähnliche Äußerungen und Inhalte. Gleichfalls ist es
den Nutzern untersagt, Inhalte in das Angebot des Vermieters einzubringen,
die kommerzielle Werbung für Produkte bzw. Programme dritter Anbieter darstellen
oder in unautorisierter Weise urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich
geschütztes Material Dritter benutzen.
Leistungen
Der Vermieter bietet Onlinespiele-Dienste und Web-Services an. Die Basis
dieser Leistungen ist die mögliche Vermietung von Onlinespiele-Diensten
und Web-Services im Internet. Die Leistungen des Vermieters werden von dieser
nach bestem Wissen und Gewissen gegenüber den Kunden erbracht. der Vermieter
gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internetserver von 95% im Jahresdurchschnitt.
Eine Gewährleistung der angebotenen Dienste kann jedoch für die Fälle, dass
der technische Betrieb aufgrund von Problemen oder Ursachen, die nicht von
des Vermieters verursacht wurden und/oder von diesen nicht beeinflusst werden
können, nicht erbracht werden. der Vermieter ist in solchen Fällen bemüht
den technisch reibungslosen Ablauf im Rahmen der Möglichkeiten wiederherzustellen.
der Vermieter behält sich vor seinen Service insoweit zu ändern oder zu
erweitern, wie dies zur Verbesserung notwendig und/oder die technische Weiterentwicklung
dies ermöglicht und/oder erfordert. der Vermieter verpflichtet sich dazu,
solche Änderungen nur in einem für den Kunden zumutbaren Rahmen und unter
Berücksichtigung der Interessen des Vermieters vorzunehmen. Der Vermieter
gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Server nur für Kunden
seiner kostenpflichtigen Dienstleistungen. Verbindliche Liefertermine müssen
schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem
Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand
vor Fristablauf zur Verfügung gestellt wird. Die Lieferfrist verlängert
sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des
Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat. Die Lieferzeit
verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen,
insbesondere Streik und Aussperrung sowie von uns nicht zu vertretenden
Umständen, wie gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen oder in Fällen
von Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt. Die vorbezeichneten Umstände
sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits
vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse
werden wir in wichtigen Fällen dem Nutzer baldmöglichst mitteilen.
Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen
Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung,
die Eröffnung des Konkurs oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung
des Konkurses mangels Masse, Wechsel oder Scheckproteste oder andere konkrete
Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers
bekannt werden. Wenn der Vermieter vom Vertrag zurücktritt, weil die Bestellung
aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann
hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine
pauschale Aufandsentschädigung von 10,21 Euro für Voice- und Gameserver, bzw. 50,27 Euro
für Rootserver zu zahlen. des Vermieters bleibt das Recht vorbehalten, einen
nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert
sich in dem Maße, in welchem der Kunde nachweist, dass Aufwendungen und / oder
ein Schaden nicht oder nicht in der Höhe der Aufwandsentschädigung entstanden sind.
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser
Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags
gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie
fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung
enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb
von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung.
(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine
deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm
entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels
seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch
Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären
ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes
1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt,
beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der
Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen,
bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag
des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des
Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so
trifft die Beweislast den Unternehmer.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach
Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor
dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt
das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über
sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.
Verwendung von Kundendaten
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden
betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten. Der Vermieter
speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses
elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere
für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Die erhobenen Kundenstammdaten
und Bestandsdaten verarbeitet und nutzt UNITED COLO GmbH auch zur Werbung und
zur Marktforschung für eigene interne Zwecke. Statistiken und Nutzerdaten
werden ausschließlich in einer anonymisierten Form weitergegeben. Es werden
keine persönlichen Daten, Inhalte und Informationen von Nutzern an Dritte
weitergegeben. Der Vermieter verpflichtet sich, alle Daten, Inhalte und
Dateien nach bestem Wissen zu schützen. der Vermieter weißt den Kunden aber
ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in
offenen Netzen wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik
nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Vermieter gestattet nicht
ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung, erstellte Quelltexte oder Teile
davon, Grafiken, Symbole sowie Ideen und Layouts weiter zu verwenden. Der
Vermieter wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten
Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft
erteilen.
Vertragsabschluß, Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Kunden kommt immer erst durch
die Annahme des Kundenantrages durch die Vermieter zustande. Die Benachrichtigung
der Vertragsannahme dem Kunden gegenüber erfolgt via E-Mail und/oder Fax.
Minderjährige dürfen die von der Vermieter angebotenen Dienste nicht ohne
die Zustimmung der Erziehungsberechtigten nutzen. Diese unterschriebene
Zustimmung ist schriftlich per Fax oder Post an die Vermieter zu senden.
Eine Übermittlung per E-Mail reicht hierfür nicht aus. Für jeden/s einzelnen
Server bzw. Server Paket wird ein Vertrag mit einer ersten Vertragsperiode von 1
Monat bzw. 3 / 6 / 12 / 24 Monaten (je nach Vertag) geschlossen und
verlängert sich stillschweigend um eine weitere Zahlungsperiode von jeweils
einem Monat bzw 3 / 6 / 12 / 24 Monaten, wenn er nicht von einer Vertragspartei
schriftlich zum Ende der erstmaligen oder der darauf folgenden neuen Vertragsperiode
gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich bis spätestens 1 Monat vor dem Ende
der ersten und/oder jeder weiteren Vertragsperiode zu erfolgen. Eine Übermittlung
per E-Mail reicht jedoch nicht aus. Hiervon bleibt natürlich das Recht beider Parteien
zu einer Kündigung aus wichtigem Grunde im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs
(BGB) unberührt.
Wichtige Gründe im Sinne des Gesetztes liegen vor,
- wenn der Nutzer im Falle einer erteilten Einzugsermächtigung das Konto
auflösen oder auch die Einzugsermächtigung widerrufen sollte.
- wenn der Nutzer zahlungsunfähig ist und die Zahlung endgültig verweigert.
- wenn der Kunde gegen die in diesen AGB normierten Pflichten, insbesondere
auch seinen vertraglichen Pflichten, verstößt und eine Abmahnung seitens
des Anbieters keine Änderung durch den Nutzer herbeiführt.
Zudem behält sich der Anbieter vor, bei Zahlungsverzug den Dienst temporär
und bei Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen den Dienst vollständig einzustellen.
Der Nutzer wird über diese drohende Sperre in einer gesonderten Abmahnung
informiert. Liegt eine endgültige Zahlungsverweigerung vor, ist der Anbieter
zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Gegenstand des Vertrages sind
alle vom Kunden gemieteten Dienste. Die Kündigung muss in jedem Falle schriftlich
erfolgen, jedoch nicht via E-Mail.
Entgeltregelungen
Die in den Preisinformationen genannten Preise verstehen sich inklusive
der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Für unsere Dienstleistungen
gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung.
Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich auf 1 Monat im Voraus. Eine Rückerstattung
bereits gezahlter Gebühren bei vorzeitiger Kündigung ist ausgeschlossen.
Die Rechnung wird erstmalig per E-Mail versandt, in den darauf folgenden
Perioden ebenfalls per E-Mail. Verlangt der Kunde in der darauf folgenden
Vertragslaufzeit eine gesonderte Rechnung, die ihm auf dem Postweg zugestellt
werden soll, so ist die Vermieter berechtigt hierfür pro Rechnung 2,05 €
zu verlangen. Die Zahlung hat sofort nach Rechnungsstellung spätestens innerhalb
5 Tage auf eines der Konten von der Vermieter zu erfolgen, sofern nicht
eine Einzugsermächtigung erteilt worden ist. Eine Zahlung gilt erst dann
als erfolgt, wenn die Vermieter über den Betrag verfügen kann.
Sollte ein Kunde, mit Wohnsitz ausserhalb Deutschlands, mehrere Verträge haben
und bei einem dieser Verträge im Zahlungsrückstand sein, so werden alle
aktiven Verträge deaktiviert.
Sollte eine
Einzugsermächtigung erteilt worden sein, ist die Vermieter bis auf Widerruf
durch den Kunden dazu ermächtigt, die fälligen Beträge im Wege der Einzugsermächtigung,
vom Konto des Kunden abzubuchen. Hierzu werden von dem Kunden bei der Anmeldung
alle erforderlichen Daten, insbesondere die der Bankverbindung angegeben.
Sollte die Lastschrift vom Kunden storniert werden, ist die Vermieter berechtigt,
dem Kunden die erhobenen Stornokosten (pauschal 25,65 €) zu berechnen. Der
Nutzer gerät 30 Tage nach Zugang der Rechnung automatisch in den gesetzlichen
Verzug. Von diesem Zeitpunkt an ist daher die offene Forderung mit 5% über
dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen und den Server zu sperren.
Für jedes Mahnschreiben wird ein Betrag von 7,69 € vereinbart. Elektronisch
versandte Zahlungsaufforderungen (E-Mail) werden vom Kunden als bindend
anerkannt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der
Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Die Geltendmachung eines
darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wechsel oder
Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen
und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen
gehen zu Lasten des Kunden. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir
keine Haftung Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung
des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden
sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.
Pflichten des Kunden aus dem Vertrag
Der Kunde ist verpflichtet, die Onlineangebote der Vermieter sachgerecht
zu nutzen.
Richtigkeit der vom Kunden angegebenen Daten
Der Kunde versichert der Vermieter, dass seine gesamten angegebenen Daten,
insbesondere seinen Namen, seine Adresse, seine Telefonverbindungen und
seine Bankverbindungsdaten, sowohl richtig als auch vollständig angegeben
wurden. Sollten Änderungen dieser Bestandsdaten auftreten, ist der Kunde
verpflichtet die korrigierten neuen Daten unverzüglich an die Vermieter
zu übersenden. Des Weiteren fallen unter diese anzugebenden Änderungen auch
der Eintritt eines Erbfalls und/oder einer sonstigen Gesamtrechtsnachfolge
und wenn bei Gemeinschaften von Kunden (Personengesellschaften und Erbengemeinschaften)
Personen ausscheiden und/oder hinzukommen. Sollte der Kunde diesen Verpflichtungen
nicht nachkommen, behält sich die Vermieter vor, nach erfolgloser Abmahnung
dem Kunden das Vertragsverhältnis zu kündigen.
Verschwiegenheitspflicht
Der Kunde ist verpflichtet alle ihm zur Erfüllung und Nutzung des Vertrages
erforderlichen und übermittelten Passwörter streng vertraulich zu behandeln.
Sollten die Passwörter durch Dritte genutzt werden, verpflichtet sich der
Kunde dazu die daraus entstandenen Kosten zu tragen und etwaigen Schadensersatz
zu leisten. Von Ansprüchen, die aufgrund der Verletzung dieser Pflicht von
Dritten eingefordert werden, stellt der Kunde die Vermieter ausdrücklich
frei.
Passwortpflicht bei Clan Servern
Bei Servern mit Passwortschutz darf das Passwort auf keinen Fall entfernt
werden. Auch darf das Passwort, weder ganz noch in Teilen im Servernamen
enthalten sein. Sollte die Vermieter nachweisen, dass der Servermieter das
Passwort entfernt hat, so stellt dies eine Verletzung der AGB dar und der
Servermietvertrag wird nach einer Verwarnung fristlos gekündigt. Es gibt
keine Geldrückerstattung.
Weitere Pflichten des Nutzers
Insbesondere ist es dem Mieter untersagt, folgende Dienste im Zusammenhang
mit Nutzungen des ihm von Vermieter zur Verfügung gestellten Webspace und
Server zu verwenden: FTP Dienste oder andere Dienste die über das normale
Maß an Traffic hinausgehen. Pornographie oder erotische Inhalte. Handylogos,
Klingeltöne, Glücksspiele, Voting, Dating usw. Inhalte, die ungesetzlich,
rechtsradikal, obszön, bedrohend, beleidigend, verleumderisch oder skandalös
sind, Inhalte, die private Informationen über Personen ohne deren Einwilligung
preisgeben, Inhalte, die Warenzeichen, das Urheberrecht oder anderes geistiges
Eigentum verletzen, Inhalte, die andere dazu verleiten, kriminelle Handlungen
zu begehen oder Handlungen, die die zivile Ordnung untergraben oder anderweitig
gegen lokale, staatliche oder internationale Gesetze verstoßen. Jeder Kunde
der Vermieter ist verpflichtet, sich stets über die aktuellen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu informieren. Diese sind auf der Internetseite http://www.ngz-server.de
sowie auch auf Anfrage jederzeit einzusehen. Sollte nach einer Änderung
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb von 14 Tagen kein Einspruch
erhoben werden, so gilt dies als Anerkennung.
Registrierung, Wechsel, Änderung und Kündigung von Domains bei Internet-Präsenzen
Der Vermieter erteilt per Telefon oder Internet grundsätzlich nur unverbindlich
Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain. Zwischen Auskunft und Anmeldung
kann eine Vergabe an eine Dritte Partei durch die DENIC oder eine andere
Stelle erfolgen, ohne dass die Vermieter hierauf Einfluss nimmt oder davon
Kenntnis erlangt. Die Anmeldung einer Domain erfolgt, sofern nichts Abweichendes
vereinbart wurde, als deutsche "de"-Domain. Die Daten zur Registrierung
werden in einem automatisierten Verfahren ohne Gewähr an die DENIC oder
an eine andere zuständige Stelle weitergeleitet. Der Kunde kann von einer
tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service von der
Vermieter unter dem bzw. den gewünschten Namen bereitgestellt wurde. Jegliche
Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domainnamen
sowie für die zwischenzeitliche Vergabe an eine andere Partei sind seitens
der Vermieter ausgeschlossen. Der Vermieter betreut während der Dauer des
mit dem Kunden geschlossenen Vertrages sämtliche Domains auf der Grundlage
der jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Vergabestellen, insbesondere
den Regelungen der DENIC (einsehbar unter www.denic.de). Sollten sich diese
Richtlinien ändern oder sollten sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung
und Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen verändern, sind die
Vermieter und der Kunde bereit, ihr Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen.
Der Vermieter führt die Anmeldung bzw. Registrierung von Domains im Namen
und im Auftrag des Kunden durch und trägt den Kunden als Nutzungsberechtigten
der jeweiligen Domain ein. Bei einzelnen Services kann pro Service ein einheitlicher
vom Kunden abweichender Nutzungsberechtigter benannt werden, der anstatt
des Kunden Berücksichtigung findet. Der Vermieter wird, wie üblich, als
"tech-c" eingetragen. Dem Kunden ist bekannt, dass Name und Adresse des
jeweiligen Nutzungsberechtigten bei der DENIC sowie in der RIPE-Datenbank
zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in der so genannten "whois"-Abfrage
im Internet (z. B. über www.denic.de) für ihn selbst und Dritte jederzeit
einsehbar sind. Sollte der Kunde bzw. der sonstige Nutzungsberechtigte nach
Vertragsende die Weiternutzung einer Domain über einen anderen Anbieter
wünschen, so wird der Vermieter hierzu unverzüglich die notwendige Freigabe
ohne gesondertes Entgelt erteilen, sofern die vertragsgemäßen Entgelte bezahlt
wurden. Es besteht bei einzelnen Services die Möglichkeit, vorhandene Domains,
die zurzeit von einem anderen Anbieter betreut werden, zukünftig als Bestandteil
des Vertragsverhältnisses bei dem Vermieter betreuen zu lassen. Dem Kunden
ist bekannt, dass zur erfolgreichen Ummeldung eine Freigabe des bisher die
Domain betreuenden Anbieters erforderlich ist. Der Vermieter wird daher
in angemessenem Umfang auch mehrfach versuchen, die Ummeldung erfolgreich
durchzuführen. Der Vermieter kann jedoch bei ausbleibender Freigabe des
dritten Anbieters keine Gewähr für die erfolgreiche Ummeldung übernehmen.
Sollte für die Ummeldung ein Entgelt vereinbart worden sein, so ist der
Kunde auch bei Ausbleiben dieser Freigabe gegenüber dem Vermieter hierfür
leistungspflichtig. Eine erfolgreich umgemeldete Domain wird im Verhältnis
zwischen dem Vermieter und dem Kunden ansonsten wie eine neu registrierte
Domain gemäß den hier getroffenen Regelungen behandelt. Sollte der Vermieter
den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, ist der Vermieter berechtigt,
den Zugang zum Internet-Service sofort zu unterbinden und die Aufrechterhaltung
der diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Internet-Adressen (Domains) gegenüber
der jeweils zuständigen Registrierungsstelle (z. B. DENIC) zu beenden. Der
Vermieter kann ferner in diesem Fall hinterlegte Inhalte und E-Mail-Nachrichten
ohne Setzung einer Nachfrist sofort sperren. Der Kunde erklärt sich bereit,
bei Wechsel des Betreuers einer Domain sowie Registrierung, Änderung oder
Löschung einer Domain im jeweils erforderlichen Umfang mitzuwirken und hierzu
notwendige Erklärungen gegebenenfalls abzugeben. Sollte der Kunde andere
Domain-Typen beauftragen (z.B. .com, .at, .ch), wird insgesamt wie vorgenannt
unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Vergaberichtlinien verfahren.
Rechte des Anbieters
Der Vermieter wird des weiteren in unregelmäßigen Abständen stichprobenartig
die von den Kunden ins Netz gestellten Websites aufrufen und bei einem begründeten
Verdacht eines möglichen Verstoßes den Kunden unverzüglich über diesen Verstoß
abmahnen. Sollte dieser der Aufforderung zur Beseitigung nicht unverzüglich
nachkommen oder die Rechtmäßigkeit nicht darlegen/beweisen können, behält
sich der Vermieter vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Vermieter
behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit
des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren
Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. Dies betrifft insbesondere CGI-Programmmodule,
PHP4 und ASP, die nicht in der Programmbibliothek bereitgehalten werden.
Der Vermieter behält sich ebenfalls das Recht vor, das Angebot des Kunden
ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde eigene Programme im Rahmen seines
Angebotes arbeiten lässt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit
des Servers beeinträchtigen. Der Vermieter räumt sich ein, im Verlaufe eines
Jahres, jeden Server, ausgiebig zu testen. Hard- und Software können im
Zusammenhang mit der Wartung ggf. ausgetauscht werden. Während dieser Zeit
ist der Server nicht erreichbar. Aus diesen Arbeiten geht keine Minderung
der Mietkosten gegenüber dem Kunden hervor. Der Kunde erklärt sich damit
einverstanden, sofern er diese Option nicht in seinem persönlichen Profil
deaktiviert, dass der Vermieter an die E-Mail-Adresse des Nutzers E-Mails
zur Information und Werbung im zumutbaren Umfang versendet. Zur Unterscheidung
solcher E-Mails sind diese auf geeignete Weise gekennzeichnet.
Sonstiges
Der Kunde wird hiermit noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass der
Vermieter die auf ihren Servern abgelegten Kundendaten aus technischer Sicht
jederzeit einsehen kann. Die zwischen dem Kunden und des Vermieters geschlossenen
Verträge unterliegen dem deutschen Recht bei gleichzeitig erklärtem Ausschluss
der Bestimmungen zum einheitlichen Kaufrecht der UN über den Kauf von beweglichen
Sachen. Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie
die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der
ausdrücklichen, und schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Sofern ein
Wiederverkauf vereinbart wurde, sind Wiederverkäufer jedenfalls zur Überbindung
dieser Geschäftsbedingungen an ihre Vertragspartner verpflichtet und stellen
der Vermieter diesbezüglich schad- und klaglos. Der Kunde hat, sofern nicht
gesondert beauftragt, keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse, einen
eigenen physischen Server für seine Web-Inhalte oder eine ihm dediziert
zugeordnete Bandbreite (Leitungskapazität für Datenverkehr). Der Betrieb
erfolgt zur notwendigen Kostenreduktion auf leistungsfähigen Zentralrechnern
(Servern) mit einer IP-Adresse und einer insgesamt für den jeweiligen Server
verfügbaren Bandbreite, wodurch Schwankungen in der tatsächlich dem Kunden
zur Verfügung stehenden Bandbreite möglich sind.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit
Als Erfüllungsort für alle beidseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen,
einschließlich eventueller Rückgewährsansprüche wird unser Firmensitz vereinbart.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten die nicht zu den § 4 HGB bezeichneten
Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen
Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden
Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel und Scheckklagen, unser Firmensitz
vereinbart; auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Bei Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden
Lieferverkehr gilt deutsches Recht.
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